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Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb Innenstadt Bochum

Veröffentlichung

Die Attraktivität der Innenstadt ist ein wichtiger Standortfaktor und das Stadtbild ist dabei mitentscheidend. Daher wurden bereits am 30.01.2020 vom Rat der Stadt Bochum Gestaltungsleitlinien beschlossen. Die Gestaltungssatzung setzt Teile der Gestaltungsleitlinien in verbindliches Recht um. Sie soll für große Teile des Hauptgeschäftszentrums gelten und die bestehende Gestaltungssatzung vom 26.10.2021 ablösen. Ziel ist die Verbesserung des Erscheinungsbildes vor allem von Gebäudefassaden, Werbeanlagen, Warenauslagen und Freisitzen.

Hier finden Sie weitere Informationen mit den Beteiligungsunterlagen: https://www.o-sp.de/bochum/plan?pid=76867&tid=178911
 
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