Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes (GFNP) 51 BO Wohnen am Hillerberg

Förmliche Beteiligung für ein Änderungsverfahren zum GFNP vom 03.06. - 03.07.2024
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Ziel der GFNP-Änderung: Schaffung von Wohnraum an der Sodinger Straße

Mit der Baulandentwicklung „Wohnen am Hillerberg“ innerhalb des Landesprogrammes „Kooperative Baulandentwicklung“ plant die Stadt Bochum in Kooperation mit NRW.URBAN die Errichtung eines neuen Wohngebietes im Bochumer Norden mit ca. 340 Wohneinheiten. Das Vorhaben soll durch eine standortgerechte Nachverdichtung einen Beitrag zur Erreichung der wohnungspolitischen Zielsetzungen der Stadt Bochum leisten und gleichzeitig hochwertige Frei- und Grünflächen entwickeln. Durch eine kompakte Bebauung, die Nutzung bereits vorhandener Erschließungsstrukturen sowie verbindliche Festsetzungen auf Ebene der Bebauungsplanung – wie z.B. zur Retention und Versickerung von Niederschlagswasser – sollen negative Umweltauswirkungen soweit wie möglich vermieden werden.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) haben Sie vom 03.06. – 03.07.2024 die Möglichkeit, den Entwurf einzusehen und eine Stellungnahme zum veröffentlichten Änderungsentwurf abzugeben. Wo Stellungnahmen abgegeben werden können, geht aus der öffentlichen Bekanntmachung hervor.

Amtsblatt (bochum.de)

 

Fragezeichen


Planungsunterlagen einsehen:

Die Planunterlagen (Entwurf des Änderungsplans, Begründung mit Umweltbericht, Abwägungssynopse) sowie die nach Einschätzung der Gemeinden der Planungsgemeinschaft wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 03.06. bis 03.07.2024 (einschließlich) im Internet veröffentlicht. 
Alle zu veröffentlichenden Unterlagen sowie der Inhalt der Bekanntmachung können auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr
Änderungsverfahren - Städteregion Ruhr 2030 (staedteregion-ruhr-2030.de) eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes Bauleitpläne in NRW zugänglich. 

 

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen im o.g. Zeitraum öffentlich zur Verfügung gestellt.

Sie können in der Stadt Bochum an den behördlichen Arbeitstagen wie folgt eingesehen werden: 

Stadt Bochum, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Planauslage im Technischen Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, Zimmer 1.0.210 (Planauslage), 44787 Bochum, während der Dienststunden. 
  • montags, dienstags und freitags: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr 
  • mittwochs: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr 
  • donnerstags: 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr