Die Stadt Bochum verfolgt mit der Lärmaktionsplanung das langfristige Ziel, gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse in Bochum zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Hierfür benötigt die Stadt Ihre Unterstützung.
Helfen Sie dabei mit, besonders laute, aber auch ruhige Orte in Bochum und Lärmquellen in Ihrem Wohnumfeld zu finden!
- Welche Orte suchen Sie gerne wegen ihrer Ruhe auf, beispielsweise, um nach der Arbeit abzuschalten oder einen gemütlichen Nachmittag zu verbringen?
- Um welche Orte machen Sie aufgrund ihrer wahrgenommenen Lärmbelastung lieber einen Bogen ?
- Gibt es Lärm in Ihrem Wohnumfeld, und wie empfinden Sie diesen?
Die Beteiligung gegen Lärm der Stadt Bochum und der Hochschule für Gesundheit geht in die nächste Runde
Damit sich möglichst viele Menschen, die in Bochum wohnen, arbeiten oder ihre Freizeit verbringen, in die Planung einbringen können geht die Beteiligung nun in die nächste Runde. Bei gemeinsamen Terminen vor Ort haben Interessierte die Gelegenheit an einem digitalen Map-Table ihre lauten und ruhigen Orte einzugeben, sich hierzu auszutauschen und mögliche Schutzmaßnahmen zu diskutieren.
Die Termine finden wie folgt statt:
23.04. – Bürgerbüro Mitte, 11 - 15 Uhr
25.04. – Bürgerbüro Wattenscheid, 11 - 16 Uhr
29.04. – Bürgerbüro Südwest, 11 - 16 Uhr
30.04. – Bürgerbüro Ost, 11 - 15 Uhr
02.05. – Bürgerbüro Nord, 11 - 16 Uhr
Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Aufgrund der aktuellen Schließung des Bürgerbüros Süd bitten wir Interessierte aus diesem Einzugsgebiet an einem der genannten Termine teilzunehmen.
Wie ist der Projektablauf?
Das Projekt Lärmaktionsplan durchläuft insgesamt fünf Phasen, in denen Ihre Meinung und Hinweise gefragt sind bzw. in denen die Stadtverwaltung die eingegangenen Hinweise auswertet.
Phase 1: Bürgerinnen und Bürger – Ruhige Orte, verlärmte Orte und Lärm im Wohnumfeld benennen
Vom 13. November bis 17. Dezember 2023 können Sie sich durch die Nennung entsprechender Orte an der Lärmaktionsplanung beteiligen.
Hier können wir eintragen, was wir für richtig halten. Msl sehen wie lang der SAtz seine kann und was so passiert wenn ich weiter nun Quatsch schreibe. fvöjsöbihsöib abststbh
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Phase 2: Umwelt- und Grünflächenamt – Auswertung der eingegangenen Hinweise
Ab dem 18. Dezember 2023 wertet die Hochschule für Gesundheit alle Hinweise aus und prüft diese.
Hier können wir eintragen, was wir für richtig halten. Msl sehen wie lang der SAtz seine kann und was so passiert wenn ich weiter nun Quatsch schreibe. fvöjsöbihsöib abststbh
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Phase 3: Bürger*innen und das Umwelt- und Grünflächenamt – Austausch bei Ortsterminen in den Bezirken
Bei Terminen vor Ort können Interessierte an einem digitalen Map-Table laute und ruhige Orte eingeben, sich austauschen und Schutzmaßnahmen diskutieren. Zu den Terminen.
Hier können wir eintragen, was wir für richtig halten. Msl sehen wie lang der SAtz seine kann und was so passiert wenn ich weiter nun Quatsch schreibe. fvöjsöbihsöib abststbh
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Phase 4: Umwelt- und Grünflächenamt – Arbeit am Lärmaktionsplan
Im 1. und 2. Quartal 2024 arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Bochum den Lärmaktionsplan aus.
Hier können wir eintragen, was wir für richtig halten. Msl sehen wie lang der SAtz seine kann und was so passiert wenn ich weiter nun Quatsch schreibe. fvöjsöbihsöib abststbh
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Phase 5: Bürgerinnen und Bürger – Auslegung des Entwurfs "Lärmaktionsplan" durch das Umwelt- und Grünflächenamt.
Ab dem 2. Quartal 2024 wird der Entwurf des Lärmaktionsplans vier Wochen lang ausgelegt, so dass Sie sich ein Bild machen und Ihre Meinung äußern können.
Was genau ist eigentlich ein Lärmaktionsplan?
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Detaillierte Informationen zum Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie hier
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist die Stadt Bochum verpflichtet, den Umgebungslärm zu erfassen und in sogenannten Lärmkarten darzustellen.
Die Ergebnisse werden im Lärmaktionsplan der Stadt Bochum festgehalten. Ebenso sind dort Maßnahmen zu finden, mit denen der Lärm in Schwerpunkten gemindert werden soll. Erstmals aufgestellt wurde dieser Plan bereits zum 1. Oktober 2015. Hier wurden Maßnahmen wie zum Beispiel Geschwindigkeitsreduzierungen, lärmmindernder Asphalt oder die Veränderung von Straßenquerschnitten festgelegt und zu einem großen Teil bereits umgesetzt.Hintergrund
Im Jahr 2011 hat die Stadt das Thema Lärm zunächst gesamtstädtisch betrachtet, um dann 2015 im Rahmen des detaillierten Lärmaktionsplans einzelne Belastungsschwerpunkte anzuschauen.
Die Stadt Bochum ist gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre ihren „Lärmaktionsplan“ zu aktualisieren.
Mit der jetzigen Fortschreibung des Lärmaktionsplans werden die Veränderungen des Umgebungslärms (verursacht durch z. B. Straße oder Schiene) untersucht. Wenn die angestrebten Ziele, den Lärm zu mindern, noch nicht erreicht worden sind, prüft die Stadt Bochum weitere oder den Ausbau bestehender Maßnahmen – zum Beispiel den Einsatz bestimmter Asphaltdecken auf stärker befahrenen und daher lauteren Straßen.